Konkrete Auskuenfte sind schon mal schwierig. Du willst nach Russland, also kann Dir "Stelle A" Auskunft B geben, "Stelle B" gibt Dir zum gleichem Thema eine abweichende Auskunft.
Grundsaetzlich:
Es gibt 2 verschiedene Stufen von dauerhaften Aufenthalt: voruebergehende Aufenthaltsgenemigung (RVP) und "dauerhafte" Aufenthaltsgenemigung (VID). RVP einmalig fuer 3 Jahre, VID immer fuer 5 Jahre (bisher, soll 2019 auf unbefristet geaendert werden), nach 5 Jahren neue Beantragung moeglich.
Was man braucht... zumindest erstmal eine Vorstellung, wo man in RUS leben moechte. Also erst RVP beantragen, dann entscheiden wo man lebt... das laeuft nicht.
Dann zur zustaendigen Migrationsbehoerde gehen, dort die RVP beantragen. Das war es eigentlich schon. Beachte, fuer die Aufrechterhaltung der RVP (und spaeter des VID) ist ein Aufenthalt in RUS von mind. 180 Tagen im Jahr erforderlich.
Dokumente die Notwendig sind:
- Reisepass, mind. 3,5 Jahre gueltig
- Antrag in russischer Sprache, 2 Passfotos
- Fuehrungszeugnis aus DE mit Apostille, uebersetzt und notariell beglaubigt
- Gesundheitstest (RUS), AIDS, Tuberkolose usw.
- Test Sprache, Geschichte und Gesetze der RF (Personen, die das Rentenalter erreicht, haben befreit)
- Nachweis ueber Eigentum oder Mietvertrag (dies wird offenbar nicht von allen Aemtern in der RF gefordert)
- Registrierung
- Quote... jedes Foerderationssubjekt hat Obergrenzen fuer die jaehrliche Migration. Ehepartner sind ausgenommen. Rentner meiner Meinung nach auch, bin mir aber nicht zu 100% sicher.
Es gibt wohl die Moeglichkeit, den Antrag auf RVP beim Konsulat in Berlin abzugeben. Dies befreit jedoch vom keinem der oben genannten Punkte, ausser der Registrierung. Ein Schreiber im Nachbarforum berichtete von so einem Vorgehen.
Genauere Infos gibt es bei den Spezialisten im Nachbarforum
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@ Admin, falls der Link nicht passt, bitte entfernen...
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