Anleger mit russischen Wertpapieren im Depot haben durch die EU-Sanktionen gegen Russland teils viel Geld verloren. Die Bundesregierung hat sich nun zu einer möglichen Entschädigung geäußert.

Auch viele Anleger aus Deutschland haben in russische Wertpapiere investiert und in Folge der Sanktionen und Handelsaussetzungen viel Geld verloren. Hoffnungen auf einen möglichen Verlustausgleich durch den deutschen Staat wurden nun jedoch enttäuscht. Auch ein Schadenersatzanspruch besteht nach Ansicht der Regierung nicht. Das stellte die Bundesregierung am Montag in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion klar.

Hintergrund: Als Russland 2022 die Ukraine überfiel, reagierte der Westen mit Sanktionen. Mehrere dieser Sanktionen betrafen den russischen Kapitalmarkt. In der Folge waren – und sind – russische Wertpapiere wie Aktien, Staatsanleihen und Zertifikate, die das Eigentum an russischen Aktien verbriefen (American Depositary Receipts, ADRs) nicht mehr handelbar.

Russische Aktien dürften sich nach dem Ende der Sanktionen wieder handeln lassen. Das Geld aus russischen Staatsanleihen, die das Ende ihrer Laufzeit erreicht haben, wird bis zur Aufhebung der Sanktionen treuhänderisch verwaltet. Da aber niemand weiß, wie lange die Sanktionen bestehen bleiben, ist die Situation für Anleger unbefriedigend. Besonders trübe ist der Ausblick für ADRs auf russische Aktien. Sie werden wohl entschädigungslos verfallen. Für Anleger heißt das: Totalverlust.

Betroffene Anleger sind frustriert und wütend. Viele von ihnen sehen sich als Kollateralschaden der westlichen Sanktionspolitik. Die Bundesregierung weist allerdings in ihrer jüngsten Antwort auf die Kleine Anfrage darauf hin, dass Russland bereits seit 2014 von der Europäischen Union sanktioniert ist, seit Annexion der Krim. Die EU habe schon zu diesem Zeitpunkt signalisiert, „dass Kapitalmarktrestriktionen besonders im Fokus politischer Maßnahmen stehen“. Subtext: Wer nach 2014 in russische Wertpapiere investiert hat, ist selbst schuld.

Vorwarnung nicht möglich
Die Bundesregierung erklärt weiter, dass es bereits vor der Jahreswende 2021/2022 Hinweise auf einen möglicherweise bevorstehenden Überfall Russlands auf die Ukraine gegeben habe, die in der Presse thematisiert worden seien. „Den deutschen Investoren und Anlegern lagen damit wichtige Informationen vor, um im Rahmen einer Risikoabwägung über eine Fortsetzung oder Beendigung ihres finanziellen Engagements mit Russlandbezug zu entscheiden.“ Eine Vorwarnung zu geplanten Sanktionen sei nicht möglich: Damit würde auch das Ziel dieser Sanktionen gewarnt.

Rechtliche Schritte gegen Verluste aus Russland-Investments könnten in Einzelfällen gegenüber Brokern möglich sein. Einige Broker zögerten nach dem Überfall auf die Ukraine so lange mit dem Übertrag russischer Wertpapiere, dass entsprechende Aufträge nicht oder nicht fristgerecht ausgeführt wurden. Das betraf sowohl russische Originalaktien als auch Anteilsscheine russischer Unternehmen, deren Eigentum über ADRs verbrieft war.

Broker hatten offenbar Angst, gegen Sanktionen zu verstoßen. Welche Sanktionen in den Tagen und Wochen nach Russlands Angriff auf die Ukraine bereits galten, ist allerdings nicht ganz klar, die Lage war unübersichtlich. Entsprechend unsicher ist der Ausgang möglicher Rechtsstreitigkeiten.

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