... ist für alle gleich geregelt, egal ob Steuerresident oder kein Steuerresident. Die Besteuerung erfolgt einmal jährlich für das Vorjahr, d.h. bis September 2015 werden die Steuerbescheide für das Jahr 2014 an die Steuerpflichtigen versandt. Die Steuern sind dann bis zum 1. Oktober zu entrichten. Die Immobiliensteuern sind regionale Steuern und unterscheiden sich somit von Region zu Region. In Kaliningrad z.B. bezahlt man 0,1 Prozent des BTI-Wertes (Einheitswert) für Wohnimmobilien und 0,2 Prozent für kommerzielle Immobilien.
Sollte die Immobilie zum Gelderwerb genutzt werden, d.h. vermietet oder verpachtet werden, so zahlt der Steuerresident als Privatperson 13 Prozent und der Nichtsteuerresident (i.d.R. der Ausländer) 30 Prozent Steuern.
Uwe Niemeier
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