Wenn man keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hat, aber die Einkünfte im Ausland 9.408,00 € jährlich nicht übersteigen, kann man gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 EStG die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragen. Voraussetzung ist nach Satz 5 der Vorschrift, dass die Höhe der nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte durch eine Bescheinigung der zuständigen ausländischen Steuerbehörde nachgewiesen wird.
Hat jemand diese Bescheinigung schon einmal bei der russischen Finanzverwaltung beantragt? Welche Behörde ist zuständig? Lief das alles glatt und welchen Aufenthaltstitel hatte der Betreffende in Russland?
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