Guten Tag.
Das Schreiben ist eine Vorladung zur Klaerung eines Sachverhalts. Am 13.01.20 um 10:30. Ist per Einschreiben gekommen, oder?
Problem ist ganz einfach. Jedes Kfz, welches im Ausland zugelassen ist, wird nur auf Zeit in die RF eingefuehrt. Verkaufst Du Dein Auto, wird es gestohlen oder verbleibt es wegen einem Unfall in der RF, ist Zoll faellig. Darum geht es.
Der Zoll weiss noch nicht, das Dein Fahrzeug verschrottet wurde. Dieses musst Du dem Zoll mitteilen und entsprechend Zoll Gebuehren entrichten.
Falls Du am 13.01. nicht am genanntem Ort (Oblast Bransk, Sevskiy Rayon, Uebergang (МАПП) M3 Troebortnoye (denke, Du bist ueber diesen Uebergang in die RF eingereist), hast Du Dich bitte unter Tel. +7-48356-94631 zu melden und einen anderen Termin zu vereinbaren. Alternativ per Mail svc-brn-troodomail@ctu.costums.ru, Aktenzeichen 10102090/1212/19/TCЛП/0164.
Zollgebuehren fuer einen Volvo 850 aus 1993 mit 2,5 liter Motor belaufen sich auf etwa 17.000 USD zzgl. Strafe wegen Ueberschreitung des maximal erlaubten Einfuhrzeitraum.
Ich hab das Thema schon mal selber durch, war kein Spass. Strafe war nebensaechlich, etwa 3000 Rubel inkl. Gebuehren. Zeitaufwand waren bei mir damals 2 oder 3 Tage vor Ort.
Vor Reise in die RF empfehle ich Deutschen, eine ADAC Plus Versicherung abzuschliessen. Bei Unfall/Diebstahl/Totalverlust organisiert der ADAC des Ruecktransport bzw. Verschrottung vor Ort, inklusive anfallender Zollgebuehren.
moment, mein 300e wagen kostet mich 17 tausend dollar ? lach (aber zum glück kann man das mit 3000rubel 50e schmiere lösen)
Was willst Du mit "Schmiere" loesen?
Das Zollvergehen? Wenig Chance. Oder Du hast sehr gute Kontakte.
Wie gesagt, Strafe ist nicht viel, die Zoll-Gebuehren sind das Problem.
Aha dann hab ich falsch gelesen, dachte entweder 13.723 usd oder 3000 Rubel.
Tja dann wird es hart, demnach nie mehr Russland einreisen, ich zahl doch nit für mein 300e (300euro) wagen
13'000 fürn totalschaden.
Falls Du jetzt nach Russland einreisen sollst - willst - musst kommt das nächste Problem. Auf Grund der Zollschulden wird man Dich nicht ins Land lassen. Um diese Schulden aber zu bezahlen, musst Du nach Russland. So bescheuert ist das.
Ein Bekannter hatte sein Motorrad verspätet ausgeführt, etwa 30 000 Rubel Strafe. Dieses "Vergehen" erfuhr er aber erst bei dem Versuch der nächsten Einreise, sein 5 Jahresvisum wurde ungültiog gemacht, er war schon in Moskau und durfte den Transitbereich nicht verlassen. Er musste zurückfliegen, für die Strafe waren sie in Moskau nicht zuständig, er wollte gleich zahlen.
Im Momement bemüht er sich mit Mittelsmännern in Russland um die erneute Einreise, um die Steuerschuld zu begleichen.
Also mache Dich vorher richtig schlau, falls Du nach Russland einreisen willst.
Bobsie, entschuldige das ich Dir wiederspreche. Momentan hat der Fragesteller keine offenen Posten beim Zoll. Angesetzt ist, bisher, nur eine Anhörung. Falls vom Themenstarter keine Reaktion kommt, geht die Sache weiter, irgendwann wird eine Zollschuld festgesetzt.
Bobsie hat hier glaub ich so wie ich das mitkriege, noch die größte Ahnung und Lebenserfahrung. Einfach so widersprechen?
Ich bin völlig Ihrer werten Meinung. Jedoch. Ob, und wie hoch die Geldstrafe ausfällt, wird nach der Anhörung entschieden.
Der Bekannte hat vorher auch nicht gewusst, dass er Zollschulden hat, das hat man ihm in Moskau mitgeteilt, als er sie gleich bezahlen wollte, hat man ihn an die örtliche Zollverwaltung auf der Krim verwiesen, himgelassen hat man ihn nicht.
Und jetzt warten wir auf den Дед Мороз. Frohes Fest!
Kann alles sein. In dem Fall hier ist jedoch noch gar nix. Kurz gesagt, der Zoll will erst einmal wissen, wo die Karre abgeblieben ist. Z.B. Ausgereist - aber keine Rueckmeldung im System. Verschrottet, gestohlen usw. Kann der Reisende bei der Befragung nicht nachweisen, "das Fahrzeug hat die RF verlassen", dann kommt die Lawine ins Rollen.
Kommt der zu Befragende nicht zu Anhoerung, erhaelt vielleicht keine Schreiben, weil z.B. realer Wohnort nicht mit der Meldeadresse uebereinstimmt, dann kommt irgendwann auch das volle Programm.
Nur. Bobsie. Verspaetet Ausfuhr wird spaetestens bei der Ausreise mit Kfz festgestellt. Das Verfahren wird eigentlich umgehend an der Grenze gestartet. Ein "Ich hab doch von alledem nichts gewusst" ist -eigentlich- recht unwahrscheinlich. Aber sicher nicht unmoeglich...))
Hier stellen sich mdoch einige Fragen, obwohl es mich glücklicherweise noch nie erwischt hat:Zitat von Paul
1. Was ist das "volle Programm"?
2. Was passiert, wenn der TE nicht reagiert? Wenn er z.B. nie wieder in die RF einreisen will / kann / muß?
3. Wird das Zoll- & Strafverfahren dann an die DE-Behörden weiter gegeben?
Zum Anderen: Ich sprach über diesen Fall mit meinen Bekannten gestern in Moskau. Diese sagten, wenn der Autobesitzer ein Dokument von der Polizei hat, dass ein irreparabler Unfall passierte u. er das KFZ dem Schrotthalter übergeben hat, dann muß er KEINEN Zoll bezahlen.
Ob das stimmt, weiß ich nicht.
Ja, das mit sagenumwobenen vollen Programm würde mich auch mal interessieren.
Eine juristische Beratung kann kaum einer in einem Russland Forum erwarten. Ausserdem spielen zu viele Faktoren eine Rolle, die im Einzelfall entscheidend sind.
Mir ist es selbst passiert, ein in Deutschland zugelassener Mercedes verblieb, wegen einem finanziellen Totalschaden, im tiefsten Sibirien. In meinem Fall gab es keinerlei Alternativen. Kfz war unter 5 Jahren, Motor 2700 ccm, von daher hielten sich die Kosten beim Zoll in Grenzen. Das Ganze war vor etwa 12 Jahren. 2015 wurden die Gesetze zur vorübergehenden Einfuhr, sicher aufgrund der Schwemme von Fluechtlingen/Arbeitssuchenden mit Fahrzeugen aus UA, geaendert.
Fakt ist, das der Russische Zoll, grundsaetzlich erst einmal Geld sehen will. Fahrzeug ist in der RF verblieben. Ende.
Nun kommt jedoch das Aber. Es gibt durchaus Ausnahmen. Hat der Eigner sich an die Prozedur zur Verschrottung im Ausland zugelassener Fahrzeuge gehalten, dann gibt es durchaus einen Weg, den Zoll nicht zu zahlen. Den russischen "Juristen Foren" nach, oft nur nach einer juristischen Auseinandersetzung, mit der Zollbehoerde, vor Gericht.
- Unfall durch die Polizei aufnehmen lassen.
- Fahrzeug durch einen Abschleppdienst zum nächstgelegenen Zollamt bringen.
- Am Zollamt die Verschrottungsprozedur einleiten. Gebuehr fuer die Entsorgung innerhalb der RF beim Zollamt zahlen.
- Fahrzeug vom Zoll mit einem zertifizierten Abschleppdienst zu einem zertifiziertem Kfz Entsorgungsunternehmen bringen. Darauf achten, das der Abschleppdienst und das Entsorgungsunternehmen Dokumente ueber den Transport und die Entgegennahme des Kfz ausstellt. Die VIN muss jeweils zwingend auf den erstellten Dokumenten angegeben sein.
- Danach wird das Dokument zur vorübergehenden Einfuhr vom Zoll annulliert.
Wurde die Prozedur nicht eingehalten, wird es schon schwierig. Ein einfacher Schrottplatz oder Autoverwerter (dem Zoll ist es wichtig, das keine Ersatzteile von verunfalltem Wagen verkauft werden) ist der falsche Weg.
Gut, danke.
Nun aber die Frage, was passiert, wenn der Halter das nicht macht und einfach so ausreist? Bzw. genauer gesagt schon ausgereist ist.
mist genau das
"
Wurde die Prozedur nicht eingehalten, wird es schon schwierig. Ein einfacher Schrottplatz oder Autoverwerter (dem Zoll ist es wichtig, das keine Ersatzteile von verunfalltem Wagen verkauft werden) ist der falsche Weg.
"
haben wir gemacht, ich ruf montag mal an bei dem Grenzübergang und frag nach, ich bin grundsätzlich dafür was zu bezahlen, immerhin hab ich das auto da ja bei der garage entsorgt, aber eben icht 17'000usd
Na, da bin ich ja mal gespannt, was bei dem Telefonat heraus kommt?
Einen "Verschrottungsbeleg" des Schrotthändlers hast Du ja sicher nicht?
Hätte ich auch nicht, wenn ich in Deiner Situation gewesen wäre!
nein hab nur Fotos vom kaputen wagen, und ein dokuemnt der örtlichen Polizei in dem steht das ich n Unfall hatte.
Das wird sicher nicht genügen; die Behörden können + werden Dir sicher unterstellen, dass Du oder der Schrotthändler das Auto oder Teile davon verkauft haben, und das wird zwangsweise Zollgebühren nach sich ziehen.
An Deiner Stelle würde ich das Ganze sehr schnell vergessen u. nie wieder nach RUS reisen. Ist sicher leicht gesagt von mir - hab' ja dort keine Beziehung, keine Familie, eigentlich gar nix - u. bevor ich dort Tausende von $ bezahlen muß, würde ich das Land meiden wie der Teufel das Weihwasser . . .
Viel Glück . . .
Sorry, aber das Schrottauto muss ausser Landes, so fallen eben diese grnannten Verschrottungsgebühren an. Macht ja auch Sinn, denn genau dafür wurden die Gebühren angeschafft...Schrott hat man in Ru auch selber schon genug.
Gruss
Silvio
Vor 20 Monaten habe ich unser Auto in Russland verschotten wllen - 50000 Rubel/ etwa 700 Euro sollte ich beim Zoll berappen. Also haben wir die Karre mit defekten Automatikgetriebe in der höchsten Fahrstufe die knapp 3000km nach D gefahren. 100 Euro gab es in Deutschland noch für das Auto
Die Zollausfuhrerklärung lliegt bei den gesammelten Akten und ist auch im PC gespeichert
Der russische Zoll gab mir damals den heissen Tip: Stell das Auto in der Ukraine auf die Strasse und lasse den Schlüssel stecken. Wir wohnen 50 km hinter der Ukraine.
Guten Morgen, Herr bella b33, tut mir leid, aber ich kann Ihre Argemente nicht nachvollziehen.Zitat von bella b33
Wieso muß das Schrottauto außer Landes? Wer bestimmt das?
Wenn der "Besitzer" des Schrottautos, in diesem Falle hier der TE, nicht mehr nach RUS fährt, wer soll ihm die Pflicht auferlegen, das Schrottauto außer Landes der RF zu bringen? Der SFB? Die Tamoshnoje in Brjansk? Sind diese Organisationen deutschen Staatsbürgern weisungsberechtigt? Wenn ja, in welcher Form? Schickt der FSB dann Geheimagenten, die den TE = Besitzer des Schrottautos, zur Verantwortung = Mord + Totschlag des selben, ziehen?
Irgendwie kann ich Ihre Äußerungen nicht einordnen?
Ich glaube eher, dass die private Schrottfirma noch gut erhaltene Teile auf dem Markt meistbietend verkauft, natürlich darauf keine Steuern, keine Tomshnoje, zahlt und den Rest auf den Müll schmeißt. Damit ist für die Schrottfirma der Fall erledigt - UND: Ich glaube kaum, dass der TE = ehemalige Schrottautobesitzer, eine Adresse des Schrotthändlers hat.
Nur mal die unmaßgeblichen 2 Kopeken vom lieben Karl L.
Muss es nicht, wenn man bereit ist, die vorgeschriebene Verschrottungsgebühr zu zahlen. Denen hat man sicherlich auch bei der vorübergehenden Einfuhr, für den Fall der Fälle, eingewilligt. Will man die Knete sparen, muss er seinen Müll halt selber bereinigen, was ich auch irgendwo richtig finde. Muss jeder für sich entscheiden.
Leute hier noch zu ner Straftat(nicht bezahlen von offiziellen Gebühren)anzustiften, was Du ja eindeutig gemacht hast..."geht so - geil" um es mal freundlich zu sagen.
Ich würde jedenfalls kein Risiko eingehen und mich versuchen zu einigen...
Bezüglich Mord und Totschlag, frag mal den Georgier ausm kleinenTierpark...ach nee, der kann ja seit ein paar Monaten nicht mehr...sicher bisschen weiter hergeholt, es zeigt aber, dass alles möglich ist.
Es gibt eine Zusammenarbeit zwischen der Justiz in RUS und DE. Amtliche Dokumente koennen ueber die jeweiligen Amtsgerichte zugestellt werden. Z.b. Amtsgericht Dortmund sendet ein Schreiben an mich, ueber das Amtsgericht Moskau. Und umgekehrt. Mir selbst schon passiert. Das war es aber auch schon mit der Zusammenarbeit. Ein Vollstreckungsabkommen gibt es, bisher, nicht.
Sehr geehrter Herr Lagerfeld, ich kann mich dem Eindruck nicht erwehren, das Sie Beitraege etwas zu unaufmerksam lesen.Irgendwie kann ich Ihre Äußerungen nicht einordnen?
Herr bella schrieb: 1. Ausfuhr oder 2. Zoll bezahlen.Wieso muß das Schrottauto außer Landes? Wer bestimmt das?
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