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Thema: Visum-Hilfe

  1. #1

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    Visum-Hilfe

    Hi Leute,

    ich habe mal eine Frage an euch.
    Meine Freundin hat ein 1 Jahresvisum für Deutschland bekommen.(Gültig vom 01.05.2015 bis 30.04.2016)
    In meiner Verpflichtungserklärung ist die Dauer wie folgt beschränkt: vom 01.05.2015 bis 01.08.2015.

    Am Flughafen wird von Ihr immer die Verpflichtungserklärung verlangt.
    Muss ich jetzt wieder eine neue Verpflichtungserklärung austellen lassen, da ja diese nur bis 30.04.2014 gültig ist.


    Ich hoffe Ihr könnt mir hier weiterhelfen.

  2. Nach oben   #2
    Avatar von Tauroggen
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    Verpflichtungserklärung

    Hallo Andi!

    Wenn Deine Freundin jetzt ein Jahresvisum (Schengen-Visum) hat, dann ist meines Wissens damit eine Krankenversicherung (min. 30 000.- € Versicherungsbetrag) verbunden. Ohne solche Krankenversicherung gibt es kein Jahresvisum.

    Die Verpflichtungserklärung ist nur erforderlich, wenn Du der Einladende bist und eine entsprechende Einladung (rotes Formular) geschickt hast. Die Verpflichtungserklärung ist Bestandteil dieses Formulars.

    Nach bestem Wissen und Gewissen...:-)

    Tauroggen

  3. Nach oben   #3

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    Vielen Dank Tauroggen,


    aber irgendwie hilft mir das jetzt nicht weiter.
    Jahresvisum besitzt meine Freundin, seit Mai 2015.

    Aber die Frage ist, braucht Sie für die Einreise im Oktober, nochmal eine neue Verpfllichtungserklärung?

  4. Nach oben   #4
    Avatar von Tauroggen
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    Verpflichtungserklärung

    Nein Andi, wenn Deine Freundin ein Jahresvisum hat, braucht es meines Wissens keine neue Verpflichtungserklärung.

    Tauroggen

  5. Nach oben   #5

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    Krankenversicherung für Schengen Visum

    Zitat Zitat von Tauroggen Beitrag anzeigen
    Hallo Andi!

    Wenn Deine Freundin jetzt ein Jahresvisum (Schengen-Visum) hat, dann ist meines Wissens damit eine Krankenversicherung (min. 30 000.- € Versicherungsbetrag) verbunden. Ohne solche Krankenversicherung gibt es kein Jahresvisum.

    Die Verpflichtungserklärung ist nur erforderlich, wenn Du der Einladende bist und eine entsprechende Einladung (rotes Formular) geschickt hast. Die Verpflichtungserklärung ist Bestandteil dieses Formulars.

    Nach bestem Wissen und Gewissen...:-)

    Tauroggen
    Ja, für das Schengen Visum ist unbedingt eine Krankenversicherung abzuschließen.
    Wenn das nicht erfolgt ist, dann gibt es auch kein Visum. Diese Krankenversicherungen bieten einige Spezialanbieter an. Dort kann man online diese Reiseversicherung gleich beantragen.
    Wichtig ist, dass der Gastgeber von Deutschland aus diese Versicherung für den Besucher kauft.
    Siehe www.incoming-krankenschutz.de

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